Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten für das Gewerk „Besprechungsräume“ unter Berücksichtigung des Umzugs von Bestandsausstattung
Die Gestaltung von Besprechungsräumen im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die Räume schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen im Rahmen des Nutzerausbaus. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in die neuen Räumlichkeiten integriert werden.
Übernahme bestehender Konferenztische, Stühle oder Medientechnik aus dem Altbestand
Weiterverwendung von Raumtrennsystemen oder modularen Wandsystemen
Nutzung vorhandener Akustikpaneele oder Möbelsysteme aus früheren Standorten
Abstimmung in der Werkplanung
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:
Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?
Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?
Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?
Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?
Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Besprechungsräume betriebsgerecht ausgestattet werden, ohne dass es zu Unklarheiten oder doppelten Beauftragungen kommt.
Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird eine klare Schnittstellenkoordination zwischen GU, Planern und Nutzer sichergestellt, sodass alle Beteiligten eine transparente und präzise Übersicht über ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten haben.