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Besprechungsräume und Veranstaltungen: Brandschutz

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Besprechungsräume und Veranstaltungen: Brandschutz

Besprechungsräume und Veranstaltungen: Brandschutz

Büro- und Verwaltungsgebäude integrieren heute vielfach Besprechungsräume sowie Versammlungs- bzw. Veranstaltungsflächen. Selbst kleineren Meetings liegen organisatorische Aufgaben und technische Anforderungen zugrunde, die über das klassische Arbeitsplatzmanagement hinausgehen. Insbesondere bei Versammlungen mit ≥ 200 Personen (nach MVStättVO «Großveranstaltungen») gelten verschärfte Auflagen aus Baurecht und Arbeitsschutz. Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept muss daher organisatorische Abläufe (Zuweisung von Rollen, Prozesse für Freigabe, Sicherheitseinweisung,…) und technische Installationen (BMA, RWA, Notbeleuchtung etc.) eng verzahnen. Die Herausforderung liegt darin, für wechselnde Nutzungsszenarien im Buchungsprozess (z.B. Einlasskontrolle, Pflichtangaben, Eskalationsregeln) automatisierte Prüflogiken zu schaffen. Kernziel ist es, einen belastbaren und praxisgerechten FM-Betriebsrahmen zu definieren, der die gesetzlichen Anforderungen (ArbStättV, MVStättVO/VStättVO, Bauordnung etc.) und anerkannte Regelwerke (DIN, ASR, DGUV) abbildet und gleichzeitig in das Buchungsportal integriert wird.

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Begriffsdefinitionen und Grundlagen

  • Versammlungsstätten (§ 1 MVStättVO): Räume für Zusammenkünfte mit Publikum, z.B. Vortragssäle, Hörsäle, Theater, Konferenzsäle. Eine Versammlungsstätte liegt nach MVStättVO 2014 vor, wenn einzelne oder mehrere miteinander verbundenen Räume insgesamt >200 Besucher fassen. Für Räume <200 Personen gilt formal kein MVStättVO, wohl aber allgemeines Arbeitsstättenrecht.

  • Besprechungsräume (<200 Personen): Als Arbeitsräume unterliegen sie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) und Brandschutz-Aspekten (ASR A2.2, A2.3). Hier muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, die dem Stand der Technik und den ASR entsprechen.

  • FM-Betriebsrahmen: Gesamtheit an Organisationsstrukturen, Prozessen und technischen Vorgaben für den Betrieb der Flächen. Umfasst z.B. Bookingsystem-Logik, Freigaben, Einsatz externer Dienstleister und laufende Prüfungen. Die FM-Rolle ergänzt fachlich den Brandschutz (Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer) und koordiniert Maßnahmen mit Behörden und Facility Systems.

Relevanz

In hybriden Arbeitswelten sind Besprechungs- und Veranstaltungsflächen zentrale Motivations- und Kooperationsorte. Zugleich bergen sie Risiken: hohe Personenzahlen, teilweise hohes Brandlastpotenzial durch Technik (Laptop-Akkus, AV-Equipment) oder Deko (Stoffe, Dekorationsmaterialien). Ein strukturiertes Brandschutzkonzept verhindert Unfälle, Täuschungsalarme und Störungen des Geschäftsbetriebs. Es schafft Planbarkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Regelt die Sicherheit in Arbeitsräumen (§§3–5 ArbStättV) und verlangt Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) sowie eine sichere Flucht- und Rettungswegsführung (ASR A2.3). Arbeitsräume wie Besprechungsräume unterliegen demnach den ASR A2.2/A2.3/A1.3 etc. (Stand der Technik).

  • Anlagen- und Baustoffrecht (LBO/MBO): Bauordnungen der Länder verlangen Brandschutzmaßnahmen für öffentlich zugängliche Räume. Versammlungsstätten ab 200 Personen benötigen in der Regel eine Baugenehmigung nach Versammlungsstättenrecht (VStättVO) und ggf. Abweichungsbewilligungen. Hinweise zur Platzierung von Rettungszeichen u.ä. aus ASR A3.4/7 (Türen, Treppen).

  • Versammlungsstättenrecht (MVStättVO/VStättVO): Landesrechtlich umgesetzt, meist angelehnt an die Muster-VStättVO 2014. Gilt für Hallen mit Einzelausrichtung >200 Personen. Kernanforderungen: bauliche Mindestanforderungen, Anzahl und Breite der Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Notbeleuchtung, Sprachalarmanlage, Brandsicherheitswache. Zum Beispiel fordert MVStättVO, dass mindestens zwei unabhängige Rettungswege pro Geschoss vorhanden sein müssen und die lichte Breite von Rettungswegen für Räume mit ≤200 Besuchern mindestens 0,90 m beträgt.

Technische Regeln und Normen (Auswahl)

  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Mai 2018, zuletzt geändert 2025): Konkretisiert Löschmittel, Löschmitteleinheiten, Brandschutzordnung, Fluchtwegkennzeichnung. Erforderliche Feuerlöscherzahl richtet sich z.B. nach Gefährdungsgrad.

  • ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ (März 2022, geändert 2024): Regelt Breiten von Fluchtwegen, Türen, erforderliche Ausgänge. So müssen z.B. Versammlungsräume ≥200 Besucher mindestens zwei unabhängig geführte Ausgänge ausweisen, deren Gesamtbreite sich nach der belegten Personenzahl richtet. Für ≤200 Plätze genügt je Ausgang 0,90 m Lichtbreite.

  • ASR A1.3 „Sicherheitskennzeichnung“ (zukünftig Nov. 2024?): Definiert Ausstattung mit Rettungszeichen und Brandschutzzeichen.

  • ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung“ (Ausg. Aug. 2012, geändert 2025): Bezieht sich auch auf Flucht- und Rettungswege (z.B. lichte Breite von 1,20 m auf Hauptwegen, Handläufe, Bodenbeläge,…) und ergänzt ASR A2.3 um Anforderungen für beeinträchtigte Personen.

  • DIN 14096 (Brandschutzordnung A/B/C): Gliedert Verhaltenspflichten der Mitarbeiter. Teil A muss in jedem Objekt aushängen, Teil B und C die Alarm- und Einsatzorganisation enthalten. Vorlage als Anhang.

  • DIN 14675-1/-2 (Brandmeldeanlagen – Aufbau/Betrieb und Fachfirma): DIN 14675-1:2020 regelt Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (www.dgwz.de). DIN 14675-2:2020 fordert Qualifikation/Nachweise von Fachfirmen (www.dgwz.de). Diese Normen geben keinen inhaltlichen Alarmierungsplan vor, sondern stellen sicher, dass Betreiber und Errichter ihre Pflichten erfüllen.

  • DIN EN 54-2, -4, -16: BMA-Systemkomponenten. Zentrale (EN 54-2), Alarmgeber/Signalgeber (EN 54-4), Brandfallsteuerungen (EN 54-16).

  • DIN VDE 0833-1/2/4: Feuerwehr-TAS (1), Brandmeldeanlagen (2), Alarmierungseinrichtungen (4) – z.T. harmonisiert mit EN 54, regeln technische Prüfung und Installation.

  • DIN EN 1838 & DIN VDE 0108-100: Sicherheitsbeleuchtung. Festlegen Mindestbeleuchtungswerte (z.B. 1 lx auf Fluchtwegmitte) und Bemessung nach Personenbelegung.

  • DIN 18232 / DIN EN 12101: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Planungs- und Prüfregeln für Fenster, Entrauchungsanlagen.

  • DIN 4102 / EN 13501: Klassifizierung von Baustoffen. Für tragende und aussteifende Bauteile in Rettungswegen oft mindestens schwer entflammbar (B1) gefordert.

  • DIN 14677: Instandhaltung elektrisch gesteuerter Feststellanlagen (Magnetfeststeller für Feuerschutztüren). Stand: DIN 14677:2011 (rückziehend). Legt Prüffristen für Türhalte-Systeme fest.

  • DGUV Information 205-003 (Brandschutzbeauftragte): Pflicht zur Bestellung qualifizierter Brandschutzbeauftragter, Aufgaben und Qualifikation sind dort geregelt. Die VStättVO verlangt u.a. einen Brandschutzbeauftragten oder -dienstleister.

  • DGUV Information 205-001 („Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“, 2020): Anwendungsleitfaden zum vorbeugenden Brandschutz – z.B. Ausstattung mit Feuerlöschern, Ausbildung von Brandschutzhelfern – als „anerkannte Regel“.

Daneben sind Besonderheiten aus Landesrecht für Versammlungsstätten zu beachten. Die MVStättVO 2014 dient als Rahmengesetz, das von vielen Ländern (z.B. NRW, Bayern, Berlin) übernommen wurde. Unterschiede (z.B. niedrigere Personenschwellen, zusätzliche Brandposten) variieren und sollten in einer Delta-Matrix dokumentiert werden. Beispielsweise definieren manche Länder 200 Personen als Grenze, andere schon 100 oder gestaffelt nach Art der Nutzung.

Verantwortlichkeiten und Qualifikationen

  • Veranstaltungsleiter/Organisator: Betreut die konkrete Veranstaltung. Zuständig für Durchführung des Buchungsprozesses, Koordination aller eingestellten Dienste (Catering, Technik, Zulieferer, Sicherheit). Muss sicherstellen, dass alle Auflagen im Belegungsplan eingehalten werden (Fluchtwege, maximale Personenzahl u.a.).

  • Facility Management (FM): Betreibt die Gebäudeinfrastruktur. Ist zuständig für Überprüfung der freigegebenen Räume (technisch/organisatorisch), Wartung der Brandschutztechnik (BMA, RWA, Türen, Notlicht etc.), Schulung der Evakuierungskräfte, Schnittstelle zum HELP-Desk und zur Feuerwehr.

  • Brandschutzbeauftragter (BSB): Nach DGUV 205-003 muss in Anlagen mit Versammlungsbetrieb ein qualifizierter Brandschutzbeauftragter bestellt sein. Koordiniert Schulungen und Prüfungen des betrieblichen Brandschutzes, Aktualisierung der Brandschutzordnung, löscht BMA-Meldungen nicht ab, kann Brandsicherheitswachen anweisen.

  • Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik (nach VStättVO): Bei öffentlichen Großveranstaltungen ist oft ein gesondert geschulter Verantwortlicher für Technik (Ton/Licht) einzusetzen, der die technische Sicherheit (z.B. Elektrik, Bühnenaufbau) überwacht und für die Abnahme mitverantwortlich ist.

  • Sicherheitsdienst/Brandsicherheitsdienst: Externe Kräfte, die insbesondere bei Großveranstaltungen zur Brandwache eingesetzt werden, um im Gefahrenfall zu reagieren und Entwarnung zu geben. Kriterien für Einsatz (Anzahl Personen, Art der Veranstaltung, offene Flammen o.Ä.) müssen definiert sein (vgl. VStättVO und DGUV 205-003).

Qualifikationen

BSB nach DGUV 205-003 erfordert eine 40-Stunden-Einweisung plus jährliche Auffrischung. Evakuierungshelfer/Feuerlöscher-Gruppen mindestens jährliche Unterweisung (ASR A2.2; §11 ArbSchG). VStättVO fordert teils PCI 2 Ausbildung für Techniker (je nach BL). Eigenverantwortlich muss FM darauf achten, dass externe Dienstleister (Bühnenbauer, Elektriker) deren arbeits- und anlagensicherheitsplichtigen Nachweise (z.B. Elektro-FGs gemäß BetrSichV/TRBS) einhalten.

Prozesse und Arbeitsabläufe

  • Buchungs- und Freigabeworkflow (siehe BPMN): Es werden Buchungen erfasst. Erforderliche Angaben (Raumauswahl, Datum, Uhrzeit, voraussichtliche Personenzahl, Allergenhinweis, technische Ausstattung) müssen verpflichtend sein. Der Workflow enthält automatisierte Regelprüfungen: z.B. bei >200 Personen Eskalation an FM/BSB; bei besetzten Terminüberschneidungen Sperrung; Bestuhlungspläne vs. Fluchtwege-Checks (Breiten, Mindestabstände) prüfen; Catering/Offene-Flamme-Felder nur nach Bestätigung des Brandschutzbeauftragten freigeben. Bei Einträgen von Nebelmaschinen/SFX oder Außenkarussell-Auswahl wird eine Freigabe-Kaskade angestoßen (s.u.). Rollenzuweisungen (Organisator, FM, BSB, Prüfsachverständiger) sind im Portal hinterlegt.

  • Risikoanalyse und Freigabeprozess: Vor jeder Veranstaltung wird mit Hilfe einer Vorlage (Gefährdungsbeurteilung mit vordefinierten Risiko-Maßnahmen-Katalog) das Eventrisiko bewertet. Schwellenwerte können Trigger sein (z.B. Pyrotechnik, offene Flammen, Lithium-Laugebrauch). Das Formular führt organisatorisch u.a. durch: Veranstaltungsart intern/extern, Personenzahl (actual vs. genehmigt), Technikarten. Der Risikotrichter (Organisator oder FM) kategorisiert das Event (niedrig/moderat/hoch) und löst bei „hoch“ eine Genehmigung durch Brandschutzbeauftragten aus. Alle Schritte werden im System dokumentiert.

  • Bestuhlungs- und Fluchtwegplanung: Jedes Setup muss mit Rettungswegen übereinstimmen. Es gelten nach MVStättVO: z.B. Sitzreihen mit min. 60 cm Gänge (je Reihe an beiden Enden 1 m) und 1,2 m breite Fluchtwege bei >200 Personen. Das Buchungsportal kann automatische Platzhalter-Layouts (Medientische, Stuhlreihen, Stehplätze) vorgeben und auf Mindestabstände/Breiten prüfen. Genehmigte Standard-Setups sollen systemseitig speicherbar sein, damit wiederholte Prüfungen entfallen. Öffentliche Events benötigen Teilnehmerband-Tracking (People Counting) und Zugangskontrollen.

  • Technische Sonderfreigaben: Für offene Flammen (Kerzen, Kochstellen, Stirn-/Blitzlichter) wird ein gesonderter Freigabeprozess benötigt. Der Aufsteller füllt ein „Offene Flamme-Permit“ im Portal aus (Art der Flamme, Brennstoff, Löschmittel vor Ort, Aufsichtsperson). Erst nach Prüfung durch Brandschutzbeauftragten mit gegebenem Löschmittel kann freigegeben werden. Ebenso für Nebel/SFX: Wird über Planned-Action-Freigabe im System eingetragen, ggf. temporäre Abklemmung von Rauchmeldern (nur mit STellplätze, s.u.) und Brandschutzerwägung (Extraktion der Nebeldämpfe) notwendig.

  • Externer Tech- und Sicherheits-Check: Montagefirmen, Bühnenbauer, Caterer müssen sich als Fremdfirma registrieren und Prüfung ihrer Unterlagen bereitstellen (z.B. Elektroprüfung, Statiknachweise). Vor Ort ist Sicherung von Kabeltrassen (z.B. Kabelbrücken), Lock-In der Brandmeldezentrale auf eine hilfsweise Schließanlage, ggf. Brandsicherheitsdienst zwingend, wenn z.B. eine Pyrotechnik-Abnahme stattfand.

  • Evakuierungsübungen und Alarmierungsablauf: Der Prozess skizziert Verantwortlichkeiten bei Feueralarm: BMA-Alarm → ELA-Durchsage „Anwesende verlassen sofort geordnet das Gebäude“ (nach Szenario, Voll-/Teilevakuation). Schulung der Evakuierungshelfer (mind. alle 2 Jahre, ASR A2.2) und Durchführen einer Evakuierungsübung (bei Versammlungsstätten mindestens jährlich) sind Pflicht (BMVStättVO RK erwähnen). Eine Schnittstelle zum Security Hilfe-Dienst (HelpDesk) ist vorgesehen, um bei Störungen zügig Störmeldungen zu bearbeiten und ggf. Feuerwehr automatisch zu informieren.

Für jedes relevante System sind festzulegen: Funktionsweise, Prüfzyklen, Verantwortliche, Eskalationskette.

  • Brandmeldeanlage (BMA) inkl. Sprachalarmanlage (ELA): In Versammlungsstätten verpflichtend bei >200 Personen. Im Normalfall mit Feuerwehr-Funkverbindung. Alarmstufen: Stufe 1 (Erste Anlage, Sammelstelle, BMA meldet Rohrammelung, Stille Alarm/Dispo), Stufe 2 (allg. Sammelalarm). Betriebsablauf: Bestimmungen in DIN 14675-1: Alarm an FM/Betriebsdienst und Feuerwehr, Freigabe durch BMA-Serviceteam erst nach Einsatzende. Prüffristen: Tägliche Sichtkontrolle des Melders (logisch); Quartalsprüfungen (Funktionsprüfung aller Melder, maximal 3 Monate gemäß DIN 14675 bzw. BetrSichV); Jahreswartung (Inbetriebnahmebericht, Spannungsmessung). Checklisten verweisen auf DIN 14675 und VDE 0833; FM führt Prüfbücher mit Nachweisen. FalseAlarms: Werden in der Betriebsanleitung der BMA geregelt; bei Nebel ist empfohlen, nur betroffene Melder in Absprache mit FM/Feuerwehr temporär zu deaktivieren (ms-sicherheitssysteme.de).

  • Notbeleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung: (DIN EN 1838 / VDE 0108-100) Installation zentraler bzw. dezentraler Notleuchten. Prüfung: wöchentlich Sicht/Kurztest (Funktion/Stromzufuhr). Halbjährlich 1 h Dauerprüfung. Elektrischer Test jährlich (Betriebsstunden messen). FM muss Lichtstromprotokoll nach DIN VDE 0108 führen. Rettungszeichen: gem. ASR A1.3, mit UGR-gerechten Leuchtecken, entsprechen DGUV-Vorgaben (z.B. 6 Seitenleuchte pro Fluchtwegabschnitt).

  • RWA/Entrauchung: Für Bühnenhäuser und große offene Foyers vorgeschrieben. Im Gefahrenfall automatisch (Brandmeldeauslösung) oder manuell erste Zugang zu Foyers über Dachklappen/Treppenräume. Prüfung: Monatliche Funktionsprüfung der MIK-Schalter. Jährlicher Prüfbetrieb (z.B. Testläufe, Öffnungen unter Last) gemäß DIN 18232 und EN 12101. Verknüpfung mit Feststellanlagen: Türöffner müssen RWA auslösen (z.B. bei Entlüftung Abschaltung von Halteventilen). Interlock mit Aufzügen (Rettungsvorrang).

  • Türfeststellanlagen (Magnet-Klemmstellen, DIN 14677): Halten Brandschutztüren offen, schließen bei Alarm (Steuersignal). Prüfung: monatlicher Funktionstest (Tastersignal auslösen, Tür schließt); halbjährlich Kontrolle aller Haltemagnete; jährliche Prüfung im Wartungsvertrag. Bei Störung automatische Meldung an FM (Helpdesk) sowie Ersatz-Betrieb sicherstellen.

  • Sprinkleranlagen (wenn vorhanden): Falls vorhanden, muss der FM sicherstellen, dass Versagung (kein Wasser) nicht durch zeitweilige Nutzung (z.B. Dekoration) entstehen kann. Regelmäßige Fachwartung (jährlich durch Zertifiziertes Unternehmen, TRBS/ENλες), Monatsprüfungen (Systemdruck).

  • Zutrittskontrolle / People Counting: Integration in Live-Belegungsüberwachung. Vor jedem Event synchronisiert das Buchungssystem die maximale Prüfziffer: Door-Redirection in Echtzeit, um Überbelegung zu vermeiden. Bei Grenzwertüberschreitung (Lichtmenge Zählerschranke) automatisch Türblockierung / Voralarm an Security (Sperrlogik nach Portal). Rückmeldedaten zentral im FM-Portal gespeichert.

  • Sonstige Sicherheitstechnik: CCTV, Videoüberwachung in Foyers (optional, v.a. bei >1 000 Pers). Notfall-Apps (Paniktaster).

Allgemeine Gefahren

  • Hohe Personenzahl: Evakuierung erfordert breite, schlauchförmige Fluchtwege sowie klare Leitsysteme (0,6 m³/s pro Person notwendig zum Freihalten).

  • Äußere Risiken: Brandlast durch Dekoration (z.B. textilien, Kunststoffe), Catering (Fettbrände, Gasflaschen). Eingeschränkte Altäre im Brandfall führen zu starker Rauchausbreitung – sinnvolle Belüftung sicherstellen.

  • Unterdeckung von Systemen: BMA-Störungen oder Netzstrom-Ausfälle können bei Events kritischer sein. FM-Helpdesk muss 24/7 erreichbar sein.

Spezialgefahren / Sondernutzungen

  • Lithium-Ionen-Akkus: Laptops, Powerbanks, E-Bikes – ständige Gefahr eines Thermal Runaway. Brandschutzmaßnahmen: Separate Lade-/Aufbewahrungszone (z.B. feuerbeständiges Fach mit Belüftung); keine Gerätenutzung bei Inbetriebnahme von Temperaturen (Oberflächen +20 °C, keine Abdeckung); Vorschrift, defekte Batterien sofort zu isolieren (Brandklasse D-Pulver vorhanden!). Informationen gemäß BetrSichV (auch Explosionsschutz-Regeln bei Akkumulatoren) geben. Zitat: „Lithium-Ionen-Akkus lassen sich nicht einfach löschen… Das 'Löschen' ist lediglich ein Herunterkühlen…“.

  • Temporäre Bühnen/Tribünen: Müssen nach Baustellenrecht / DIN-Zulassung errichtet werden. Materialien vorzugsweise schwer entflammbar (DIN EN 13501-1, Klasse B1 bzw. A1). Statische Abnahmen durch geprüfte Statiker erforderlich. Fluchtwege entlang der Bühne müssen freigehalten sein; Notausgänge an Bühnenrückseiten. Brandschutzkonzept prüft hier zusätzlich Selbstrettung der Bühnenarbeiter (Leitern, Notfallbeleuchtung intra-bühnen).

  • Nebel/SFX (ohne Pyrotechnik): Gefährdung durch Auslösen von Rauchmeldern und Sichtbehinderung. Vor Einsatz Nebelmaschinerien muss eine Freigabe eingeholt werden. In der Regel werden die Melder in Schutzzone deaktiviert und alternative Evakuierungskonzepte (Laufleuchten, Durchsagen durch Brandschutzbeauftragten) vorgesehen. Wichtig: FM muss sicherstellen, dass nach Showbetrieb alle Melder wieder aktiv sind. Empfehlung: Detektoren mit Videounterstützung.

  • Offene Flammen/Catering: Kochen, Heizplatten, Fackeln. Nur in ausgewiesenen Bereichen zulässig, nie unbeaufsichtigt. Schutzmaßnahmen: Löschdecken und Feuerlöscher (mind. E233060 ABC-Pulver) vorhalten. Unternehmensübliche Permit-to-Work (Heißarbeitsgenehmigung) für Gasflaschen oder offenes Feuer analog zum Handwerk (BetrSichV/TRBS 2121) verwenden.

  • Dekoration/Brandlasten: Schwer entflammbare Ausführungen fordern; Stoffe und Schaumstoffe ggf. imprägnieren (Doku beachten). Jeder Dekorateur muss Brandschutzpflichten kennen (Unterweisung). Lastflaschen, Blumenschmuck etc. dürfen Fluchtwege nicht verengen, müssen festgeklebt sein.

  • Temporäre Elektro-/AV-Technik: Kabelbrücken gegen Stolpern. Alle provisorischen Leitungen durch FM abgenommen (BetrSichV §14 u. TRBS 2121 „Auswechseln, Instandsetzen“). FI-Schutzschalter (RCD) 30 mA verpflichtend. Leistungserfassung pro Raum, um Netzüberlast zu vermeiden. FT-Anlagen (z.B. Halogenlampen) Abstand von brennbaren Stoffen.

Betriebsformen: Eigen- vs. Fremdwesen

  • Kleinere interne Events (<200, oft nur firmenintern): Meist als „Betriebsveranstaltungen“ abgedeckt. Hier bleibt oft der Arbeitgeber (intern) in der Verantwortung – Brandschutzhelfer und BSB aus dem eigenen Haus. Externe Dienstleister (Catering, Technik) müssen sich in das persönliche Unterweisungsverfahren einfügen. FM führt alle Prozesse inhouse. Materialprüfung (z.B. nach DIN 4102) kann durch hauseigenen Sachkundigen erfolgen.

  • Große Veranstaltungen (≥200, teilweise öffentlich): Häufig Einbeziehung von spezialisierten Event-Agenturen, Personenzählern, professionellen Sicherheitsfirmen sowie externen Brandschutzingenieuren. Externe Brandschutzleistungen: Brandschutzwache und BSB werden oft durch akkreditierte Dienstleister gestellt (gegen Nachweis einer VfDB-Qualifikation oder DIN 14675-Zertif.), die firmeninternen Brandschutz komplett entlasten. FM-Koordination bleibt, aber Ausführung überwiegend outgesourct. Alle externen Partner müssen vertraglich in FM-Prozesse eingebunden sein.

Best Practices & Fallstudien

  • IT-Firma X: Führte im FM-Portal eine Ampel-Regelung ein: grün (<100 Pers), gelb (100-200, FM-Check nötig), rot (>200, keine Freigabe ohne BSB-Abnahme). Automatische Email-Benachrichtigung an BSB bei gelb. Ergebnis: Null-Doppelfehler bei Bestuhlungsplanung.

  • Behörde Y: Erfasste Lithium-Gadget-Nutzung: Private E-Scooter nur in abgeschlossenen, belüfteten Garagenzonen. Herstellerdaten als Grundlage im Brandschutz-FAQ.

  • Großbetrieb Z: Integrierte Personenzählung mittels Deckenkameras (People Counting). Live-Monitoring in FM-Zentrale. Ab Überschreitung von 90% automatisch Reduzierung der Signalanlage (Warnblinken) und zeitgleiche Deaktivierung «weitere Einlass» im Portal.

Zukunftsperspektiven

  • KI/Automatisierung: Einsatz von BIM/Digital-Twin-Technologien zur Simulation von Evakuierungen unter verschiedenen Bestuhlungsvarianten. KI-gestützte Bildanalyse in CCTV, um potentielle Blockaden in Fluchtwegen zu erkennen. Automatisierte Sprachausgabe-Systeme (ELA) mit KI-optimierten Evakuierungsansagen in Mehrsprachen.

  • IoT & Vernetzung: Sensoren für Brandgasausbreitung, Feuchtigkeit oder Akkuteildefekte könnten an BMS angebunden werden. Live-Apps für Nutzer, die im Ernstfall Fluchtwege via Indoor-Navigation einblenden oder Sammelpunkte per Push-Nachricht kommunizieren.

  • Anomalieerkennung: Data-Mining in FM-Daten (z.B. wiederholte Täuschungsalarmanlässe, Häufigkeit von Freigaben, Schulungsdefizite) zur frühzeitigen Risikoserkennung.

Ein betriebliches Brandschutzkonzept für Besprechungs- und Veranstaltungsräume im Bürobereich kombiniert vielfältige Elemente – von der Versammlungsstättenverordnung bis zu konkreten FM-Checks. Kernaussagen:

  • Jedes Setup <200 Pers. unterliegt bereits den ArbStättV/ASR A2.3/A2.2: Risiko- und Fluchtwegsprüfung sind allgemein verpflichtend.

  • Bei ≥200 Personen kommen MVStättVO/Ländervorschriften hinzu: Mehr Verantwortliche (BSB), Brandsicherheitswache, strengere Fluchtwegvorgaben.

  • Fakt: Prävention ist billiger als Einsatz: Regelmäßige Unterweisungen und klare Checklisten (SOPs für Aufbau und Betrieb) reduzieren Großstörungen.

  • Integration in Buchungssysteme vermeidet Fehler: Automatische Plausibilitätsprüfungen, Kapazitätsgrenzen und Eskalationsregeln sind essenziell.

  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden ist bei Veranstaltungen abzusichern – z.B. formlose Anzeige, Feuerwehrpläne, später Löschwasserzugang-Checks.

Empfehlungen:

  • Verbindliche Prozessdokumentation: Standardisierte Checklisten (Aufbau-Prüfung, Evakuierungsübung, Störfall-Mgmt) als verbindliches FM-Handlungsgerüst.

  • Rollen klar definieren: BSB und Evakuierungshelfer benennen, Aufgaben delegieren. Trainings-KPIs (geschulte Personen) laufend überwachen.

  • Technikwartung sicherstellen: Wartungsverträge (BMA, RWA, Türschließer) aktiv managen; Prüffristen automatisiert nachhalten. Dokumentation in Prüfbüchern und FM-Software führen.

  • Buchungssystem fit machen: Pflichtfelder (Teilnehmerzahl, Eventtyp, Technikbedarf), Regelwerk (Blocker, Validierungen) implementieren. Frühe Eskalation (Genehmigungen) verhindert Last-Minute-Probleme.

  • Sonderthemen sensibilisieren: Lithium-Gefahren in Gefährdungsbeurteilungen aufnehmen; SFX- und Flammen-Workflows institutionalisiert.

Mit diesem ganzheitlichen Ansatz wird der FM-Betrieb sicher und effizient, der Brandschutz greift präventiv gemäß aktuellem Stand der Technik (DIN/ASR) und Gesetz; Compliance ist gewährleistet, und Mensch sowie Sachwerte werden bestmöglich geschützt.