Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Bildschirme, Monitore, Anzeige- und Projektionsgeräte

Facility Management: Besprechungsräume » Strategie » Dokumente » Bildschirme, Monitore, Anzeige- und Projektionsgeräte

Bildschirme, Monitore, Anzeige- und Projektionsgeräte

Bildschirme, Monitore, Displays, Projektoren und ähnliche visuelle Anzeigegeräte sind essenzielle Bestandteile moderner Arbeitsplätze – sowohl in Büros, Leitständen, Konferenzräumen als auch in Außenbereichen (z. B. Werbedisplays oder Informationssysteme). Sie fallen unter die Kategorie der elektrischen Betriebsmittel und unterliegen daher den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 3/4 sowie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.

Im Facility Management dienen die nachfolgend beschriebenen Dokumente der Sicherstellung der elektrischen Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Nachvollziehbarkeit von Prüf- und Betriebsprozessen. Sie sind verbindlicher Bestandteil der Betreiberverantwortung und bilden die Grundlage für regelmäßige Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen und Wartungsnachweise.

Anzeige- und Projektionstechnik für Räume

Prüfprotokolle und Messergebnisse

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Prüfprotokoll bzw. Messprotokoll für elektrische Geräte

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Bildschirme, Projektoren und andere Anzeigegeräte nach der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen auf elektrische Sicherheit geprüft wurden. Dient der Erfüllung der Arbeitgeberpflicht nach BetrSichV § 14 und DGUV-V 3.

Relevante Vorschriften / Normen

DGUV-V 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel), DGUV-V 4 (öffentliche Bereiche), DGUV-I 203-070 / -071 (Prüfung ortsveränderlicher Geräte), VDE 0701-0702 (Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte)

Wesentliche Inhalte

- Gerätebezeichnung, Typ, Seriennummer
- Prüfdatum und Prüfer
- Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom)
- Prüfergebnis (bestanden/nicht bestanden)
- Prüfintervall und Freigabevermerk

Verantwortliche Stelle

Elektrofachkraft / Befähigte Person nach TRBS 1203

Praktische Hinweise

Prüfprotokolle sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Im FM sollten sie zentral (z. B. im CAFM-System) dokumentiert und bei Audits oder BG-Prüfungen jederzeit vorlegbar sein.

Fachliche Erläuterung:

Prüfprotokolle nach VDE 0701-0702 (bzw. nach den Nachfolgenormen DIN EN 50678 / DIN EN 50699) sind der zentrale Nachweis, dass alle elektrischen Betriebsmittel den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Gemäß DGUV Vorschrift 3 und der BetrSichV müssen ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel – dazu zählen Monitore und Projektoren, sofern sie nicht fest installiert sind – vor der ersten Inbetriebnahme und anschließend in festgelegten Abständen wiederkehrend geprüft werden. Die konkreten Prüfintervalle werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt: In Büroumgebungen sind z. B. Intervalle von etwa zwei Jahren üblich, während in Werkstätten, Produktionsstätten oder im Außenbereich oft jährliche oder sogar noch häufigere Prüfungen erforderlich sind. Jede Prüfung ist von einer befähigten Person (Elektrofachkraft gemäß TRBS 1203) durchzuführen und in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Für Facility Manager dienen diese Protokolle als Grundlage zur Organisation der Wiederholungsprüfungen und zur Überwachung der Prüffristen.

Anhand der Messwerte im Protokoll lassen sich zudem Trends erkennen – beispielsweise ein allmählich steigender Schutzleiterwiderstand durch Alterung oder Verschleiß –, wodurch frühzeitig Wartungsbedarf identifiziert werden kann. Gerade bei Großinstallationen (z. B. Videowänden oder digitalen Wegeleitsystemen) mit vielen einzelnen Komponenten sind lückenlose Prüfprotokolle für die technische Sicherheit und als Nachweis gegenüber Versicherungen unverzichtbar. Im Schadensfall, etwa infolge eines elektrischen Defekts, belegen vorhandene Prüfaufzeichnungen, dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, was im Hinblick auf Haftung und Versicherungsschutz entscheidend ist.

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise (Operating Instructions and Safety Information)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebsanleitung und sicherheitstechnische Herstellerinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt den sicheren Betrieb, die Montage und Wartung der Geräte. Dient der Unterweisung von Mitarbeitern sowie der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Relevante Vorschriften / Normen

Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie); 1. ProdSV (Verordnung über elektrische Betriebsmittel); DIN EN 62368-1 (Sicherheit von Audio-/Video- und IKT-Geräten); ArbSchG § 12 (Unterweisungspflicht)

Wesentliche Inhalte

- Hersteller- und Produktinformationen
- Hinweise zur Installation (Spannung, Erdung, Umgebungstemperatur)
- Betriebsgrenzen und sicherer Umgang
- Wartungs- und Reinigungsanweisungen
- Hinweise zur Entsorgung nach ElektroG

Verantwortliche Stelle

Hersteller / Inverkehrbringer

Praktische Hinweise

Betriebsanleitungen müssen in deutscher Sprache vorliegen und an jedem Installationsort verfügbar sein. Sie werden in FM-Dokumentationen (z. B. Betriebs- und Wartungshandbüchern) hinterlegt.

Fachliche Erläuterung

Die Betriebsanleitung ist das sicherheitstechnische Basisdokument jedes elektrischen Geräts und wird vom Hersteller gemäß den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie der Niederspannungsrichtlinie bereitgestellt. In Deutschland muss sie in deutscher Sprache verfasst sein und alle relevanten Hinweise zum sicheren Betrieb enthalten. Dazu zählen Anleitungen zur Montage (z. B. sichere Befestigung von Bildschirmen oder Projektoren), Vorgaben zu Umgebungsbedingungen (wie zulässige Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit), Angaben zur elektrischen Anschlusstechnik (Netzspannung, Erdung) sowie Warnhinweise vor vorhersehbarem Fehlgebrauch. Darüber hinaus informieren Betriebsanleitungen über erforderliche Wartungen und Reinigungsschritte – beispielsweise das regelmäßige Entfernen von Staub aus Lüftungsöffnungen oder den turnusmäßigen Austausch von Lampen bei Projektoren – und sie enthalten Hinweise zur Entsorgung ausgedienter Geräte gemäß ElektroG. Auch empfohlene Prüf- und Wartungsintervalle, die der Hersteller vorgibt, sind Teil der Betriebsanleitung und sollten vom Betreiber beachtet werden.

Facility Manager müssen sicherstellen, dass für alle im Gebäude installierten Bildschirme, Monitore, Displays und Projektoren die aktuellen Betriebsanleitungen vorliegen und für die Mitarbeiter jederzeit zugänglich sind – sei es in Papierform am Einsatzort oder digital im zentralen Dokumentationssystem. Aus den Herstellervorgaben in diesen Unterlagen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung nach § 12 ArbSchG die konkreten Betriebsanweisungen und Sicherungsmaßnahmen abgeleitet. So wird gewährleistet, dass alle Beschäftigten die Geräte bestimmungsgemäß und sicher verwenden. Gleichzeitig fließen die Herstellerempfehlungen (etwa zu Wartungshäufigkeiten oder Austauschzyklen) in die Wartungsplanung des Facility Managements ein, was dazu beiträgt, die Lebensdauer und Betriebssicherheit der Geräte zu optimieren.

Prüf- und Anlagenbuch

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Prüf- bzw. Anlagenbuch elektrischer Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert alle Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen von Bildschirmen und elektrischen Geräten. Wird bei Bedarf von der Berufsgenossenschaft (BG) verlangt.

Relevante Vorschriften / Normen

DGUV-V 3 § 5 (Prüfungen), BetrSichV § 14, TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln), DIN EN 50678 / DIN EN 50699 (Nachfolgenormen der VDE 0701/0702)

Wesentliche Inhalte

- Übersicht aller Geräte mit Inventarnummern
- Prüfdaten und Verantwortliche
- Ergebnisse, Mängel und Maßnahmen
- Reparatur- und Wartungsnachweise
- Prüfintervalle und nächster Prüfungstermin

Verantwortliche Stelle

Betreiber / Facility Manager / Elektrofachkraft

Praktische Hinweise

Das Prüf- bzw. Anlagenbuch dient als kontinuierliches Überwachungsinstrument. Es ist ein Nachweis der Sorgfaltspflicht nach DGUV-V 3 und sollte bei jeder behördlichen oder versicherungstechnischen Überprüfung vorgelegt werden können.

Fachliche Erläuterung

Ein Prüf- und Anlagenbuch dokumentiert lückenlos sämtliche durchgeführten Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungsmaßnahmen an den erfassten Geräten. Für jeden Bildschirm, Monitor, jedes Display und jeden Projektor sind darin alle relevanten Daten verzeichnet – von Inventarnummer und Standort über die Termine und Verantwortlichen der Prüfungen bis hin zu festgestellten Mängeln und durchgeführten Korrekturmaßnahmen. Der Facility Manager behält damit jederzeit den Überblick über den aktuellen Sicherheits- und Wartungsstatus der Geräte.

Im modernen Facility Management wird ein solches Nachweisbuch meist digital als Teil des CAFM-Systems geführt. Dabei können die einzelnen Geräte mit ihrer Seriennummer erfasst und via Barcode oder RFID eindeutig identifiziert werden. Prüfprotokolle lassen sich direkt verknüpfen, und anstehende Prüftermine werden automatisch überwacht. Die Dokumentation im Anlagenbuch erfüllt die Anforderungen aus § 14 BetrSichV und TRBS 1201, wonach Arbeitgeber die Ergebnisse der Prüfungen von Arbeitsmitteln aufzeichnen und aufbewahren müssen. Bei Audits oder Begehungen – etwa durch die Berufsgenossenschaft oder die Aufsichtsbehörde – kann das Anlagenbuch als Nachweis vorgelegt werden, dass der Betreiber seinen Prüf- und Instandhaltungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.

Ein konsequent geführtes Prüf- und Anlagenbuch erleichtert zudem die Planung zukünftiger Prüf- und Wartungstermine. Es macht die Prüffristen für jedes Gerät transparent und hilft, Fristüberschreitungen oder Doppelprüfungen zu vermeiden. Insbesondere in großen Liegenschaften mit zahlreichen elektronischen Anzeigen und Geräten ist dieses Instrument unerlässlich, um den Überblick zu bewahren. Letztlich trägt die lückenlose Dokumentation auch zur Rechtssicherheit und Haftungsminimierung bei, da sie im Schadensfall belegt, dass alle erforderlichen Sicherheitsprüfungen durchgeführt wurden.