Versammlungsräume mit 200 oder mehr Sitzplätzen
Versammlungsräume mit 200 oder mehr Sitzplätzen (Versammlungsstätten)
Versammlungsräume und -stätten mit 200 oder mehr Sitzplätzen unterliegen nach der Hamburgischen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO (HH)) erweiterten Sicherheits- und Dokumentationspflichten. Diese Räumlichkeiten fallen unter die gesetzliche Definition von Versammlungsstätten und umfassen Aulen, Konferenzsäle sowie multifunktionale Veranstaltungsräume. Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, Überbelegung zu verhindern und eine effiziente Evakuierung zu ermöglichen, muss der Betreiber spezifische Dokumente führen – in erster Linie den Bestuhlungs- und Rettungswegeplan und das Gastspiel-Prüfbuch. Diese Unterlagen sind Teil des Sicherheitsmanagements des Gebäudes und dienen sowohl der behördlichen Erstabnahme als auch der Sicherstellung der fortlaufenden Auflageneinhaltung im Betrieb.
Für Versammlungsräume mit 200 oder mehr Sitzplätzen schreibt die Hamburgische VStättVO eine Reihe verbindlicher Dokumente vor, die Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und einen ordnungsgemäßen Betrieb gewährleisten. Der Bestuhlungs- und Rettungswegeplan garantiert eine vorschriftsmäßige Bestuhlung, sichere Fluchtwege und die Einhaltung der zulässigen Besucherzahl, während das Gastspiel-Prüfbuch den nachvollziehbaren Nachweis aller Sicherheitsprüfungen und der Erfüllung aller technischen sowie organisatorischen Pflichten liefert. Gemeinsam bilden diese Dokumente die zentrale Basis sowohl für die behördliche Konformität als auch für die effektive Kontrolle im Facility Management. Ihre ordnungsgemäße Pflege, regelmäßige Aktualisierung und Ausrichtung an den deutschen Sicherheitsstandards stellen sicher, dass jeder große Versammlungsraum sowohl rechtskonform als auch betrieblich sicher betrieben wird – zum Schutz der Besucher, der Sachwerte und der rechtlichen Betriebserlaubnis.