Versammlungsstätten mit weniger als 200 Sitzplätzen (Kleine Versammlungsstätten)
Versammlungsräume mit weniger als 200 Sitzplätzen gelten als kleine Versammlungsstätten im Sinne der Hamburgischen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO (HH)). Obwohl diese Räumlichkeiten unterhalb der Schwelle für große Versammlungsstätten liegen, unterliegen sie dennoch bestimmten Vorgaben hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz und betrieblicher Kontrolle. Das zentrale vorgeschriebene Dokument für solche Veranstaltungsorte ist das Prüfbuch für Versammlungsstätten, welches eine lückenlose Dokumentation von Abnahmen, Sicherheitsüberprüfungen und Compliance-Kontrollen vor und während öffentlichen oder firmeninternen Veranstaltungen sicherstellt.
Für Versammlungsräume und Veranstaltungsorte unter 200 Sitzplätzen ist das Prüfbuch für Versammlungsstätten das unverzichtbare Instrument, um einen gesetzeskonformen, sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Dieses Dokument schlägt eine Brücke zwischen den Bauaufsichtsbehörden, dem Facility Management und dem Veranstaltungspersonal, indem es belegbar festhält, dass sämtliche Sicherheitsmaßnahmen vor Inbetriebnahme und während des Betriebs geprüft und freigegeben wurden. Innerhalb des ganzheitlichen Facility-Management-Konzepts bildet das Prüfbuch eine Grundlage für effektives Risikomanagement, für die Audit-Bereitschaft (Behörden- und Zertifizierungsprüfungen) sowie für die konsequente Einhaltung deutscher Sicherheits- und Baustandards. Die gewissenhafte Pflege und Aktualisierung des Prüfbuchs ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe nach der VStättVO (Hamburg), sondern auch eine anerkannte Best Practice, um den Schutz der Raumnutzer, die Betriebskontinuität und die Rechenschaftspflicht in jeder betrieblichen Veranstaltung sicherzustellen.
Kleine Versammlungsstätten unter 200 Plätzen
Prüfbuch für Versammlungsstätten
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Dokumenttitel/-art | Prüfbuch für Versammlungsstätten (Gastspielprüfbuch) – amtliches Prüfdokument für Versammlungsstätten unter 200 Sitzplätzen. |
Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Abnahmen, Prüfungen und Freigaben für kleine Versammlungsstätten (< 200 Sitzplätze). Es dient als offizieller Nachweis dafür, dass der Veranstaltungsraum den Anforderungen der VStättVO (Hamburg) entspricht und für öffentliche oder betriebliche Nutzungen sicher ist. |
Relevante Vorschriften/Normen | - Hamburgische Versammlungsstättenverordnung (VStättVO (HH)), §§ 40–43 (Betrieb, Prüfungen, Verantwortlichkeiten) - Hamburgische Bauordnung (HBauO), §§ 51–52 (Sonderbauten, Barrierefreies Bauen – Vorgaben zu Rettungswegen, Brandschutz, Sicherheit in Gebäuden) - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 (Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen) - DGUV Vorschrift 81 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungsorte und Bühnentechnik) - DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement, Dokumentationskontrolle im FM-Kontext) |
Wesentliche Inhalte | • Protokollierung aller Sicherheitsprüfungen vor Beginn und während einer Veranstaltung • Eintrag von Datum, Uhrzeit und Unterschrift der prüfenden Behörde oder befugten Fachperson • Vermerke zu baulichen, elektrischen und brandschutztechnischen Überprüfungen (z.B. Rettungswege, Notbeleuchtung, Bestuhlung, Bühnenaufbauten) • Veranstaltungsbezogene Einträge (temporäre Installationen, geänderte Bestuhlungspläne, Kapazitätsauslastung) • Dokumentation festgestellter Mängel sowie eingeleiteter Korrekturmaßnahmen • Fortlaufende Seitennummerierung und manipulationssichere Bindung (Urkundensicherheit) zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit |
Verantwortliche Stelle | Ausgestellt und formal geführt von der Bauaufsichtsbehörde; in der Praxis verwaltet durch den Facility Manager bzw. Betreiber der Versammlungsstätte. Eintragungen werden von zertifizierten Prüfern vorgenommen (z.B. Brandschutzbeauftragte, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Sachverständige). |
Praktische Hinweise | Das Prüfbuch muss jederzeit vor Ort verfügbar sein und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorgezeigt werden können. Es dient der behördlichen Kontrolle zur Einhaltung aller Auflagen und fungiert als fortlaufendes Protokoll für veranstaltungsbezogene Änderungen. Dadurch wird eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet – sowohl im Ereignisfall (Unfall, Zwischenfall) als auch bei planmäßigen Überprüfungen oder Audits. |