Medientechniker
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Medientechniker betreut die Konferenz- und Präsentationstechnik in den Besprechungsräumen des Betreibers. Sein Auftrag umfasst deren nutzungsbezogene Einrichtung, kontrollierte Bereitstellung, technische Betreuung und nachvollziehbare Weiterentwicklung. Dazu gehören Bildwiedergabe, Kamera, Mikrofone, Lautsprecher, Signalführung und die zugehörigen Bedien- und Steuerungssysteme. Die Funktion wird einer technischen Serviceeinheit, der Informationstechnik oder dem Konferenzservice zugeordnet; fachliche Weisungswege und Zusammenarbeit werden eindeutig bestimmt. Unabhängig von der organisatorischen Zuordnung arbeitet sie für die sichere und verlässliche Nutzung der eigenen Räume. Das Profil setzt eine qualifizierte Eigenleistungsorganisation voraus. Werden technische Leistungen ausgelagert, sind deren Ausführung und die betreiberseitige Leistungsbewertung ausdrücklich zu trennen. Personalführung, allgemeine Netzwerkadministration und elektrische Fachverantwortung entstehen nicht allein aus der Stellenbezeichnung. Der Medienbereich wird gegenüber Gebäudetechnik, zentralen Konferenzplattformen und besonderen Bühnenanlagen abgegrenzt. Der Medientechniker beurteilt die tatsächlich nachgewiesene technische Funktion; Buchungsprioritäten und wirtschaftliche Grundsatzentscheidungen verbleiben bei den dafür verantwortlichen Stellen.
