Konferenzkoordinator
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Konferenzkoordinator organisiert die raum- und servicebezogene Durchführung betrieblicher Besprechungen im Auftrag des Betreibers. Er führt Anforderungen, Reservierungen, Vorbereitungsleistungen und Rückmeldungen zu einem ausführbaren Ablauf zusammen. Die Funktion ist der Konferenzserviceleitung oder einer entsprechend verantwortlichen Serviceeinheit zugeordnet. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst benannte Räume und Leistungen, nicht sämtliche Veranstaltungen des Unternehmens. Für Standardbuchungen kann ein Selbstbedienungssystem vorgesehen sein; der Koordinator betreut Ausnahmen, komplexere Anforderungen und den fachlich richtigen Belegungsstand. Er ist die verbindliche Ansprechperson für organisatorische Raumfragen. Besprechungsverantwortliche behalten die Verantwortung für Einladung, Inhalte, Moderation und Teilnehmerkreis. Allgemeine Empfangsdienste und Veranstaltungsmarketing werden nicht übernommen. Die Koordinationsaufgabe vermittelt keine automatische Personal-, Budget- oder technische Administrationsbefugnis. Bei kleinem Umfang kann sie mit anderen Serviceaufgaben zusammengefasst werden, sofern Bearbeitungszeit und Vertretung ausreichen. Die organisatorische Erreichbarkeit richtet sich nach vereinbarten Servicezeiten. Externe Leistungserbringer werden über benannte Kontaktpersonen und festgelegte Bestellwege eingebunden.
